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Aktualisierung der Google-Richtlinien für die Zustimmung von EU-Nutzern – warum Schweizer Unternehmen ebenfalls handeln müssen

9. September 2024 - 
Digitalisierung

Sehr viele Unternehmen – auch Treuhandunternehmen – setzen nach wie vor den Platzhirsch Google Analytics ein, um die Zugriffe auf Ihre Website zu analysieren oder die Effektivität ihrer Marketingkampagnen zu messen und an geeigneter Stelle zu optimieren.

Mit Hilfe der Besucherstatistiken werden dutzende Informationen über den Besucher der Website gesammelt. Das Google unter Datenschützern keinen guten Ruf geniesst, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben – der Hauptgrund für diese Einschätzung liegt in der mangelhaften Transparenz. Oft ist nicht genau klar, welche Personendaten Google Analytics überhaupt sammelt, wo diese verarbeitet werden und an wen diese weitergegeben werden. Auch die Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG), welches im September 2023 in Kraft getreten ist, ändert an dieser datenschutzrechtlichen Problemstellung in Bezug auf Google Analytics nichts. Das neue DSG stellt insbesondere die notwendige Transparenz der Datenbearbeitung in einen besonderen Fokus, z.B. durch die Einführung von erweiterten Informationspflichten.

Warum Google seine Richtlinien für die Zustimmung der EU-Nutzer nun aktualisiert hat, was der Google Consent Mode 2 damit zu tun hat und was dies für Schweizer Unternehmen bedeutet, die Google Analytics auch weiterhin einsetzen möchten, erläutert der folgende Beitrag.


Hintergrund: Der Google Consent Mode und der Digital Markets Act
Der Google «Consent Mode» ist nichts anderes als die englische Bezeichnung für ein «Einwilligungsverfahren». Bereits 2021 hat Google den sog. «Consent Mode 1» eingeführt, dieser war jedoch auf freiwilliger Basis. Der neue «Consent Mode 2» ist hingegen seit dem 06. März 2024 für alle europäischen Google Analytics-Nutzer obligatorisch, d.h. alle Unternehmen, die Google Analytics einsetzen, um personalisierte Anzeigen zu schalten, müssen dazu vorab die Einwilligung vom Besucher ihrer Website einholen. Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Websitenutzers darf keine Personendatenerhebung mehr stattfinden.  

Google setzt dies nicht freiwillig um, sondern wird hier seitens der EU durch das Gesetz über digitale Märkte (englisch: «Digital Markets Act» (DMA)) getrieben, tätig zu werden. Deshalb führte Google den «Consent Mode 2» obligatorisch für seine europäischen Kunden ein.


Umsetzung von Google gegenüber seinen EU-Kunden und Rechtsfolgen 
Zur Umsetzung des neuen Einwilligungsverfahren führte Google eine neue Richtlinie ein und behält sich das Recht vor, den betreffenden Google-Dienst einzuschränken, zu sperren und/oder den jeweiligen Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde die Vorgaben nicht einhält. Für Unternehmen, die Google Analytics bereits seit vielen Jahren einsetzen, würde das bedeuten, dass sie die wichtigen Tracking-Daten verlieren und dass Zielgruppen-Listen nicht mehr geführt werden können. Bei einer Vertragskündigung durch Google müsste auch schnellstmöglich eine alternative Lösung evaluiert und implementiert werden. 
 

Gilt das auch für Schweizer Unternehmen, die nur in der Schweiz aktiv sind?
Die Google-Richtlinie bezieht sich nur auf EU-Nutzer. Deshalb drängt sich hier zurecht die Frage auf, inwieweit diese ganze europäische Gesetzgebung überhaupt für Schweizer Unternehmen, die Google Analytics einsetzten und die nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO fallen, überhaupt berücksichtigt werden muss.

Ursprünglich richtete sich die Google Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung nur an Google-Kunden aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und dem Vereinigten Königreich und gerade nicht an Schweizer Kunden, die nicht unter die DSGVO fallen. Daraus haben sich wohl vermehrt Abgrenzungsprobleme für Google ergeben, wann ein Schweizer Unternehmen nun den «Consent Mode 2» umsetzen muss oder nicht.


Neuste Entwicklung: ab dem 31. Juli 2024 verpflichtet Google somit auch seine Schweizer Kunden zur Umsetzung 
Ende April zog Google nach und verdonnert jetzt auch seine Schweizer Google-Kunden dazu, die Zustimmung der Schweizer Websitenutzer einzuholen, indem die Google-Richtline zur EU-Nutzereinwilligung auch für Schweiz als anwendbar erklärt wurde. Mithin müssen Schweizer Unternehmen die Google Analytics nutzen auch die Zustimmung der Schweizer Nutzer einholen, sofern Personendaten erhoben werden und aufgrund dessen dann personalisierte Anzeigen geschaltet werden.

Google stellt damit andere und höhere Anforderungen an seine Schweizer Nutzer als das Schweizer DSG. Im Prinzip «verlängert» Google damit den Anwendungsbereich das Gesetz über digitale Märkte seitens der EU, auch auf die Schweiz und stülpt diese Vorgaben seinen Schweizer Kunden über. Dieses Vorgehen ist «einfach» für Google – wer als Kunde nicht mitspielen will, kann durch Google gekündigt werden.
 

Fazit 
Wer weiterhin – trotz aller Datenschutzprobleme – Google Analytics einsetzen möchte, muss jetzt handeln, um die neuen Anforderungen von Google zu erfüllen. Gegebenenfalls ist genau jetzt ein guter Zeitpunkt, sich nach einer Alternative zum bestehenden Analysetool umzusehen.

 

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Autorin

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Anja
 
Schmitz

Partner Projektas GmbH, Zug

Anja Schmitz ist Juristin und Senior Consultant sowie Partner der Projektas GmbH, mit Sitz in Zug/Schweiz. Sie ist spezialisiert auf die Themen Corporate Governance, Compliance und Datenschutz sowie dem Business Continuity Management. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Management-Beratung und in der Projektleitung.
 

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