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Eine Partnerschaft fürs Leben

2. März 2023 - 
Steuern

Was immer geschieht – das Steueramt ist treu an unserer Seite. Wichtige Wendepunkte in unserem Leben finden in der Steuerklärung ihren Niederschlag.

Die erste Steuererklärung
Die Volljährigkeit ist der Schlüssel zu neuen Freiheiten. Aber natürlich warten auch Pflichten: die erste Steuererklärung etwa. Mit dem 18. Geburtstag wird man vollumfänglich steuerpflichtig. Ob man bereits ein Erwerbseinkommen erzielt (z.B. in einer Lehre) oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Die erste Stelle
Beim Lehrlingslohn oder einem Nebenjob während des Studiums ist die steuerliche Belastung tief. Stärker ins Gewicht fällt sie, wenn man nach Abschluss der Ausbildung ins reguläre Berufsleben einsteigt. Das gesamte Jahreseinkommen unterliegt der Einkommenssteuer. Dabei gilt allerdings: Solange das Einkommen tief ist, kommt ein tieferer Steuersatz zur Anwendung. Steigt das Einkommen, steigt mit den progressiven Steuersätzen auch die relative Steuerbelastung.

Die Liebe fürs Leben
Der Schritt vor den Standesbeamten oder den Traualtar wirkt sich ebenfalls auf die Steuern aus. In der Schweiz gilt die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren oder eingetragenen Partnerschaften. Wenn beide beteiligten Personen ein Erwerbseinkommen erzielen, werden diese zusammengezählt. Aufgrund der progressiven Steuersätze fällt die Steuerlast so höher aus, als wenn beide Einkommen einzeln besteuert würden. Die politische Diskussion dieser «Heiratsstrafe» ist im Gang. Im März 2023 endet die Vernehmlassung zum Vorschlag des Bundesrats zur Individualbesteuerung.

Nachwuchs willkommen
Ab Geburt eines Kindes können die Eltern den Kinderabzug vornehmen. Bei der direkten Bundessteuer beträgt er 6500 Franken. Der Abzug gilt für die ganze Schulzeit und bis zum Ende der Erstausbildung (Berufslehre, Studium). Wenn beide Eltern aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf Kinderbetreuung angewiesen sind, können sie die Kosten dafür ebenfalls abziehen. Für das Steuerjahr 2022 liegt die Obergrenze bei der Direkten Bundessteuer bei 10'100 Franken, ab dem Steuerjahr 2023 steigt sie auf 25'000 Franken.

Wenn die Wege sich trennen
Mit der Liebe fürs Leben klappt es leider doch nicht immer. Die Scheidungsraten sind hoch. Beim Ausfüllen der Steuererklärung müssen nach einer Scheidung – und während der vorangehenden Trennungszeit – vor allem die Kinderabzüge korrekt geregelt werden. Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge kann bei der direkten Bundessteuer jeder Elternteil den halben Abzug beanspruchen. Dies gilt, sofern keine Abzüge für Unterhaltsbeiträge für die Kinder geltend gemacht werden. Sobald Unterhaltsleistungen fliessen, kann der Leistende die Kinderalimente abziehen. Der andere Elternteil hat die Kinderalimente als Einkommen zu versteuern und erhält dafür den Kinderabzug zu 100 Prozent zugesprochen. Anders bei den Kantons- und Gemeindesteuern: Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge erhält derjenige Elternteil den Kinderabzug, welcher hauptsächlich für den Unterhalt des Kindes aufkommt. Sobald Unterhaltsbeiträge für die minderjährigen Kinder in der Steuererklärung abgezogen werden, wird der Kinderabzug demjenigen Elternteil zugesprochen, der auch die Kinderalimente als Einkommen zu versteuern hat.

Erbschaft gemacht?
In der Schweiz werden pro Jahr insgesamt sehr hohe Vermögen vererbt. Auch hier ist das Steueramt zur Stelle. Die Erbschaftssteuer muss in der Regel von der begünstigten Personen bezahlt werden. Die Höhe der Steuer wird vor allem von drei Faktoren bestimmt: vom letzten Wohnkanton des Erblassers, von der Höhe der Hinterlassenschaft (es gibt kantonal unterschiedliche Freibeträge) und vom Verwandtschaftsgrad. Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto tiefer die Steuer. Ehegatten, eingetragene Partner und direkte Nachkommen müssen in den meisten Kantonen keine Erbschaftssteuer bezahlen. Weil sich die Verteilung von Erbschaften zuweilen über längere Zeit hinzieht und meist mehrere Personen betrifft, kommt es häufig zu Fehlern beim Deklarieren in der Steuererklärung. Es lohnt sich, hier fachliche Hilfe beizuziehen.

Weiterkommen oder umsatteln
Sie ziehen eine berufliche Weiterbildung in Betracht? Die selbst bezahlten Kosten für berufsorientierte Ausbildung kann man abziehen. Für die direkte Bundessteuer gilt eine Obergrenze von 12'000 Franken pro Steuerjahr. Auch wer sich beruflich komplett neu ausrichten will oder muss, kann die selbst bezahlten Ausbildungskosten vom steuerbaren Einkommen abziehen, wenn die Ausbildung tatsächlich berufsorientiert ist.

Die eigenen vier Wände
Viele wollen sich den Traum vom eigenen Haus, von der eigenen Wohnung erfüllen. Auf die Steuererklärung hat dieser Schritt beträchtliche Auswirkungen. Einerseits wird ein fiktives Einkommen, der Eigenmietwert, auf das steuerbare Einkommen geschlagen. Andererseits eröffnen sich interessante Abzugsmöglichkeiten: für Betriebskosten, Unterhalts- und Renovationsarbeiten oder energetische Verbesserungen. Vor dem Kauf empfiehlt sich eine sorgfältige Analyse der steuerlichen Auswirkungen und Möglichkeiten.

Und tschüss!
Seine Pensionierung vorausschauend zu planen, lohnt sich auch steuerlich. Es empfiehlt sich, mindestens fünf Jahre vorher eine Auslegeordnung zu machen. Dies schafft die Voraussetzungen, um die Steuerbelastung beim Bezug der Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) oder aus der privaten Vorsorge (Säule 3a) optimal zu organisieren.
 

Online-Steuerrechner

Sie planen einen Umzug? Ihr Einkommen oder Ihr Zivilstand verändert sich? Sie wollen aus der Kirche austreten? Sie kriegen Nachwuchs? Berechnen Sie selbst, wie sich das auf Ihre Steuerrechnung auswirkt: treuhandsuisse.ch/steuerrechner
 

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Autorin

Nicole von Reding-Voigt

Nicole
 
Von Reding-Voigt

Nicole von Reding-Voigt ist dipl. Treuhandexpertin und Vorstandsmitglied von TREUHAND|SUISSE Sektion Zürich

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