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Für KMU-Prüfer: praktische Probleme für das Jahr 2022

30. Januar 2023 - 
Eingeschränkte Revision

Christian Feller geht auf praktische Probleme für KMU-Prüfer bei der Prüfung von KMU für das Jahr 2022 ein.

1

Berechnung Kapitalverlust und Überschuldung

Gemäss COVID-19 Solidarbürgschaftsgesetz werden COVID-19-Kredite für die Berechnung der Deckung von Kapital und Reserven nach Art. 725 Abs. 1 OR und für die Berechnung einer Überschuldung nach Art. 725 Abs. 2 OR nicht als Fremdkapital berücksichtigt.

2

Unternehmensfortführung

Eine wesentliche Unsicherheit bezüglich der Fortführungsfähigkeit besteht dann, wenn es sich um eine Risikobranche, beispielsweise ein Eventunternehmen, handelt und sich die Unsicherheit zur Fortführung durch die Pandemie noch verstärkt hat. Weitere Faktoren sind beispielsweise eine ungenügende Eigenkapitalsituation und / oder ungenügende Ertragslage.

Die folgende Übersicht zeigt in vier Stufen auf, wie sich die Fortführungsfähigkeit im Kontext von Corona im Anhang und in der B

Vier-Stufen-Konzept der Unternehmensfortführung im Kontext von Corona

Stufen bzw. Situationen

Anhang

Berichterstattung

Stufe 1: Fortführungsfähigkeit ist trotz COVID-19-Pandemie ohne Probleme gegeben 

Keine Offenlegung im Anhang

Keine Auswirkungen im Revisionsbericht

Stufe 2: Fortführungsfähigkeit ist nicht problemlos möglich, aber es bestehen keine wesentlichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung

Offenlegung des Ereignisses unter «andere Angaben» und Klarstellung, dass keine wesentlichen Unsicherheiten betreffend Going Concern bestehen

Keine Auswirkungen im Revisionsbericht

Stufe 3: Es bestehen wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung

Bei angemessener Offenlegung

 

Bei nicht angemessener Offenlegung

 

Bei Verweigerung einer Offenlegung

 


 

Zusatz im Revisionsbericht

Einschränkung im Revisionsbericht (eingeschränkte bzw. verneinende Prüfungsaussage)

Einschränkung im Revisionsbericht (eingeschränkte bzw. nicht mögliche Prüfungsaussage)
 

Stufe 4: Fortführungsfähigkeit ist nicht mehr gegeben

Offenlegung der Umstellung der Wertbasis von Fortführungswerten auf Veräusserungswerte

evtl. Zusatz

Achtung: Der Ausweis im Anhang erfolgt nicht unter «Ereignisse nach Bilanzstichtag» sondern unter «Andere Angaben».

Der Abschlussprüfer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, weitere Prüfungshandlungen im Hinblick auf die Unternehmensfortführungsfähigkeit vorzunehmen, auch dann nicht, wenn die Revisionsstelle Informationen mit möglicherweise negativen Auswirkungen auf die finanzielle Lage des Unternehmens erhält. Nur dann, wenn klare und stichhaltige Informationen direkt vom Verwaltungsrat oder der Geschäftsleitung stammen, muss sie diese mit der Unternehmensleitung besprechen.

Gemäss der Botschaft zum Solidarbürgschaftsgesetz muss die Revisionsstelle keine weiteren Prüfungshandlungen vornehmen als sie im Rahmen der pflichtgemässen Prüfung durchzuführen sind. Eine beschränkte Hinweispflicht besteht, wenn Verstösse wesentlich sind, diese Verstösse aufgrund durchgeführter Prüfungshandlungen festgestellt werden und ein direkter Bezug zur Jahresrechnung besteht. Die Hinweis- und Meldepflichten der Revisionsstelle an die Bürgschaftsorganisationen beziehen sich ausdrücklich auf die Verwendung des COVID-19-Kredits.
 

Bezugsmissbräuche

Verwendungsmissbräuche

- Falschangaben beim Umsatz

- Mehrfachanträge

- Liquiditätsengpass durch erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigung

- Konkurs-, Liquidations- oder Nachlassverfahren

- Gründungsdatum nach 1.3.2020

- Umsatzerlös ≤ 500 Mio. CHF

- Bezug anderer Liquiditätssicherungen in den Bereichen Sport und Kultur
 

- Investitionen ins Anlagevermögen, welche nicht Ersatzinvestitionen sind (ab 19.12. 20 sind auch betriebsnotwendige Neuinvestitionen erlaubt)

- Beschluss bzw. Ausschüttung Dividenden/Tantiemen

- Rückerstattung von Kapitaleinlagen

- Rückkauf eigener Aktien

- Gewährung neuer Darlehen an Gesellschafter/Nahestehende

- Rückzahlung Darlehen von Gesellschaftern/Nahestehenden

- Rückzahlung  von Gruppendarlehen

- Verwendung Kredit zugunsten verbundene Personen/Gruppengesellschaften mit Sitz nicht in CH
 

Hinweispflicht im Revisionsbericht 

Hinweispflicht im Revisionsbericht sowie eventuelle Meldepflicht an Bürgschaftsorganisation

Berichterstattung

Fortführungsfähigkeit ist nicht gegeben: verneinende Prüfungsaussage

  • Fortführungsfähigkeit ist gegeben und die Unsicherheit hat keinen wesentlichen Einfluss auf den Abschluss: Normalwortlaut
  • Fortführungsfähigkeit ist gegeben, die Unsicherheit hat potenziell einen wesentlichen Einfluss auf den Abschluss und wurde im Abschluss nicht offengelegt: verneinende Prüfungsaussage
  • Fortführungsfähigkeit ist gegeben, die Unsicherheit hat potenziell einen wesentlichen Einfluss auf den Abschluss und wurde im Abschluss nicht offengelegt: Ist die Offenlegung angemessen, führt das zu einem Zusatz in der Berichterstattung. Ist die Offenlegung hingegen nicht angemessen, führt dies zu einer eingeschränkten Prüfungsaussage.
     

Arbeitshilfe

Auf der Seite "Aktuelle Infos zur Coronaproblematik" stellt Ihnen das Institut für die Eingeschränkte Revision eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die verschiedene Fragen rund um die Revision bei Prüfungskunden, die einen COVID-Kredit gemäss der COVID-19-SBüG bezogen haben, behandelt. Zudem finden Sie in der Arbeitshilfe mögliche Berichtsformulierungen zu Einschränkungen, Hinweisen und Zusätze. 

BLOG: hören

Christian Feller_new

Christian
 
Feller

Audit Suisse AG, ST. Gallen

dipl. Wirtschaftsprüfer, Leiter Institut SIFER, Partner 

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