OECD Mindeststeuer – Eine Chance für die KMU
Die OECD-Reform sieht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für internationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro vor. In der Schweiz betrifft das gut 200 inländische Unternehmen und etwa 2'000 ausländische Tochtergesellschaften.
Mehr Mittel für attraktive Rahmenbedingungen
Die Schweiz muss die Mindeststeuer von 15 Prozent nicht umsetzen. Verzichtet sie aber auf die Ergänzungssteuer, können andere Länder den fehlenden Betrag abschöpfen. Letztendlich zahlen die betroffenen Unternehmen die 15 Prozent so oder so. Die Frage, die sich also am 18. Juni 2023 der Stimmbevölkerung stellt, ist daher eigentlich nur: Wollt ihr die zusätzlichen Steuereinnahmen selbst nutzen, oder wollt ihr sie dem Ausland überlassen?
Die Antwort ist eigentlich klar, müsste man meinen: Wenn schon, dann soll das Geld in der Schweiz bleiben und hier sinnvoll eingesetzt werden. Die Ergänzungssteuer führt zu mehr Mittel für Bund und Kantone, die als Kompensation zur höheren Steuer in die Standortförderung gesteckt werden können. Der Bund rechnet mit 1 bis 2,5 Mrd. Franken pro Jahr. Leistungen des Service Public können so gesichert bzw. ausgebaut werden, und damit die attraktiven Rahmenbedingungen auch für die KMU.
Einnahmen gehören in die Standortförderung
Nicht nur jene Tiefsteuerkantone erhalten mehr Geld, die bisher weniger als 15 Prozent Steuern bei den grossen ausländischen Unternehmen erhoben haben und nun mehr Geld einnehmen, sondern auch jene Kantone, welche die grossen internationalen Unternehmen bereits höher besteuern und daher keine Mehreinahmen erhalten. Über den Nationalen Finanzausgleich NFA können sie trotzdem profitieren.
Voraussetzung ist, dass die neuen Einnahmen tatsächlich in die Standortförderung fliessen. Das liegt auch in der Logik des vom Parlament beschlossenen Verteilschlüssels: 25 Prozent der Mehreinnahmen gehen an den Bund, 75 Prozent an die Kantone. Weil diese für die Standortattraktivität zuständig sind, ist es richtig, dass sie auch den grösseren Anteil erhalten. Das vorgeschlagene System wahrt in diesem Sinne die Handlungsfreiheit der Kantone und damit den interkantonalen Steuerwettbewerb, ein wesentliches Element des Steuerförderalismus. Davon profitieren die KMU ebenfalls.
In eigene Wirtschaft investieren
Es ist also auch im Sinne der KMU, das Geld nicht dem Ausland zu überlassen, sondern für die Wirtschaft in der Schweiz gewinnbringend einzusetzen. Wenn wir darauf verzichten, werden komplizierte Doppelbesteuerungen und/oder Steuerausscheidungen notwendig. Würden die Unternehmen im Ausland besteuert, könnten sie keinen Vorteil mehr darin sehen, in der Schweiz mit ihren hohen Lohn- und Produktionskosten situiert zu sein, und mittelfristig abwandern. Damit verlieren auch die KMU einen nicht unwesentlichen Teil ihrer geschäftlichen Grundlage. Der Verlust an Standortattraktivität wäre mit anderen Mitteln zu kompensieren, die dann irgendwo sonst fehlen. Die KMU könnten sich davon nichts Gutes erhoffen.
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Autor
Stefan
Wyer
KMES | Partner Zürich/Bern
Mitglied der Geschäftsleitung TREUHAND|SUISSE, Leiter Ressort Public Affairs
KMES | Partner Zürich/Bern
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