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Patchworkfamilie: Was man regeln sollte

31. Oktober 2024 - 
Recht

Auch wenn die Liebe gross ist – ungeregelte Rechts- und Finanzfragen können in einer Patchworkfamilie schnell zum Sorgenkind werden…

Das traditionelle Familienmodell – verheiratetes Paar mit Kindern – mag noch vorherrschen. Aber in unserer Gesellschaft sind unverheiratete Paare und zusammengewürfelte Patchworkfamilien längst zum Alltag geworden. Etwas Entscheidendes geht dabei oft vergessen: Wer seine Partnerin oder seinen Partner sowie die Kinder im Rahmen einer Patchworkfamilie rechtlich und finanziell absichern will, muss ein paar Punkte aktiv angehen und regeln.

Ein Fallbeispiel
Peter und Sabrina sind seit kurzem ein Paar. Sie bringen jeweils aus erster Ehe ein Kind in die Beziehung mit. Peter und Sabrina möchten ihr neues Familienleben nicht nur emotional gut meistern, sondern auch rechtlich absichern, ohne zu heiraten. Sie wollen sicherstellen, dass sie einander in rechtlichen Fragen gegenseitig vertreten können, in Geldfragen abgesichert sind und alle Kinder – vielleicht auch einmal gemeinsame – im Erbfall gleichbehandelt werden.


Gute Zeiten, schlechte Zeiten
Mit einer Patientenverfügung können Peter und Sabrina festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmen oder eben nicht. In diesem Dokument können auch Ansprechpersonen bezeichnet werden, die mit den Ärzten die notwendigen medizinischen Massnahmen besprechen und für den Patienten entscheiden. Zusätzlich verschafft ein Vorsorgeauftrag die Freiheit, selber eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu bestimmen, die die eigenen Interessen wahrnehmen, falls man selber dazu nicht mehr in der Lage ist: in Alltagsdingen, in Fragen der Unterbringung und Betreuung, in administrativen Belangen und in finanziellen Angelegenheiten. Sinnvoll kann schliesslich auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein, wenn die Invalidenabsicherung nicht ausreichend sein sollte.


Knackpunkt Altersvorsorge
Stirbt einer der beiden unverheirateten Partner, hat sein Lebensgefährte keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente der AHV. Umso wichtiger ist, dass Peter und Sabrina beide möglichst lückenlos Beiträge in die AHV einzahlen. Bei der Pensionskasse hingegen bestehen Möglichkeiten, eine Person zu begünstigen. Die Bedingungen hierfür sind von Pensionskasse zu Pensionskasse verschieden und müssen zu Lebzeiten geregelt werden. Ersparnisse in der Säule 3a sind nicht Teil der Erbmasse. Wenn sich Peter und Sabrina gegenseitig begünstigen wollen, ist es wichtig, dass sie diesen Wunsch gegenüber der Vorsorgeeinrichtung schriftlich festhalten. Schliesslich gibt es noch eine weitere Lösung, um im Alter oder nach dem Tod des anderen Partners ausreichend versorgt zu sein: Peter und Sabrina können zusätzlich eine Lebensversicherung abschliessen, in der sie sich gegenseitig begünstigen.


Neues, flexibleres Erbrecht
Unverheiratete Lebenspartner haben keinen gesetzlichen Erbanspruch auf das Vermögen des anderen. Auch die Kinder des überlebenden Partners sind nicht erbberechtigt. Ohne Vorkehrungen erben die direkten Nachkommen den gesamten Nachlass. Hier brauchen Peter und Sabrina unbedingt ein Testament oder einen Erbvertrag. Gerade für Patchworkfamilien bietet das revidierte Erbrecht, das seit 1. Januar 2023 in Kraft ist, mehr Flexibilität, wie man seine Vermögenswerte nach dem Ableben verteilt. Im neuen Gesetz sind nur noch 50 Prozent der Erbmasse «pflichtteilsgeschützt», über den Rest kann frei verfügt werden, beispielsweise zugunsten des Lebenspartners und dessen Kinder. Wichtig zu wissen: Nicht direkt verwandte Begünstigte müssen je nach Kanton mit beträchtlichen Erbschaftssteuern rechnen.


Konkubinatsvertrag
In einem Konkubinatsvertrag können Aspekte des Zusammenlebens einvernehmlich geregelt werden. Typisch sind etwa Bestimmungen über die Wohnsituation, die Aufteilung von Kosten oder die Aufgabenteilung im gemeinsamen Haushalt. Auch kann man einander im Trennungs- oder Todesfall sowie für die Pensionierung gegenseitig absichern. Das ist vor allem wichtig, wenn einer der Partner seine Erwerbstätigkeit einschränkt, um für die Kinder da zu sein, und so Einbussen bei der AHV/IV erleidet. Ein Konkubinatsvertrag kann durch testamentarische oder erbvertragliche Anordnungen ergänzt werden.
 

Abzüge in der Steuererklärung


Bei verheirateten Paaren mit Kindern sind die Kinderabzüge in der Steuererklärung einfach zu handhaben. Wenn die Eltern hingegen getrennt leben, kommt es auf die individuelle Konstellation an. Die zwei zentralen Fragen lauten dann: Wie ist das Sorgerecht geregelt und welche Unterhaltszahlungen fliessen? Auch die Erwerbssituation der beiden Beteiligten spielt eine Rolle. In Abhängigkeit von diesen Faktoren legen der Bund und die Kantone fest, wer welche Abzüge in seiner Steuererklärung machen darf. Es empfiehlt sich, die kantonale Wegleitung zur Steuererklärung in diesen Punkten genau zu studieren oder eine Fachperson zu konsultieren. 
 

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Autor

Treuhand Suisse dreisprachig

TREUHAND|SUISSE
 
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