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Welches Arbeitszeitmodell passt zu meinem Unternehmen?

25. Januar 2022 - 
Unternehmens- und Wirtschaftsberatung

Die Ansprüche von Arbeitnehmern an die Gestaltung ihrer Arbeitszeit sind heute vielfältig. Sie verändern sich mit der jeweiligen Lebenssituation und sollen eine gute Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ermöglichen. Als Unternehmer fährt man am besten, wenn man diese Entwicklung aktiv gestaltet – so wie sie zum eigenen Unternehmen am besten passt. Sie verschaffen sich damit positive Argumente im Kampf um die besten Fachkräfte.

Jedes Unternehmen, das eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeiten in Betracht zieht, muss sich ein paar grundsätzliche Fragen stellen:

  1. Wie weit besteht bei den Mitarbeitenden Bedarf?
  2. Machen es flexiblere Arbeitszeiten im Branchenumfeld einfacher, Personal zu finden und zu halten?
  3. Wie viel Spielraum lassen die Tätigkeiten und die Abläufe des Unternehmens für mehr Flexibilität bei den Arbeitszeitmodellen?
  4. Welches Arbeitszeitmodell – oder welche Kombination davon – passt am besten?

Wie in jedem Veränderungsprozess braucht es eine sorgfältige Analyse- und Planungsphase. Ganz wichtig: Beziehen Sie die Mitarbeitenden früh und möglichst aktiv mit ein und informieren Sie in jeder Phase transparent.
 

Arbeitszeitmodelle

Fixe Arbeitszeiten

Gleitzeitmodelle

Rahmenarbeitszeit mit einer definierten Kernarbeitszeit, in der Anwesenheitspflicht für die Mitarbeitenden besteht. Immer häufiger wird statt einer festen Kernarbeitszeit eine sogenannte Servicezeit definiert, z.B. auf Abteilungsebene. In diesem Zeitraum muss die Abteilung ansprechbar und arbeitsfähig sein, ohne dass alle Mitarbeitende in dieser Zeit anwesend sein müssen.

Teilzeitmodelle

– 5 Tage pro Woche mit reduzierter täglicher Sollarbeitszeit – Volle tägliche Arbeitszeit mit reduzierter Anzahl von Arbeitstagen pro Woche – Kombination aus reduzierter täglicher Sollarbeitszeit und reduzierter Anzahl von Arbeitstagen pro Woche – Blockteilzeit: Kombination aus Zeiten mit voller Arbeitszeit und längeren Freizeitblöcken während des Jahres

Jobsharing

Zwei Mitarbeitende teilen sich einen Arbeitsplatz und sprechen sich hinsichtlich der Arbeitszeiten untereinander ab.

Jahresarbeitszeit

Ideal bei saisonal schwankender Arbeitsbelastung: Ist die Arbeitsbelastung hoch, liegt die Arbeitszeit über der Sollarbeitszeit, in ruhigen Zeiten liegt sie darunter.

Homeoffice

Homeoffice hat gerade während der Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen. Streng genommen handelt es sich hierbei nicht um ein eigenständiges Arbeitszeitmodell, es ist eine Form der Telearbeit. Beim Homeoffice können die Mitarbeitenden an einem anderen Ort als dem Unternehmen ihrer Arbeit nachgehen, mit dem Vorteil, dass sie sich ihre Zeit weitestgehend selber einteilen können – ideal, um Familienarbeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu vereinbaren.

Im Personalreglement festhalten

Je flexibler ein Arbeitszeitmodell ist, umso mehr sind begleitende Regelwerke nötig. Diese müssen alle wesentlichen Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern berücksichtigen und die Handhabung möglichst konkret definieren.

In einem Personalreglement werden die detaillierten Regelungen einer Arbeitsbeziehung festgehalten. Damit können Sie nicht nur den Arbeitsvertrag für die einzelnen Mitarbeitenden schlank halten, sondern minimieren gleichzeitig Ihren administrativen Aufwand. Zudem ist gewährleistet, dass alle Mitarbeitenden gleich behandelt werden.

Der grundlegende Bestandteil in einem solchen Reglement ist das Arbeitszeitmodell des Unternehmens. Daneben finden sich Bestimmungen zur Zeiterfassung, zu Überstunden und Überzeiten oder zum Umgang mit einem Nebenerwerb. Üblicherweise werden ausserdem Bestimmungen zum Lohn und weiteren Leistungen, Ferien, Abwesenheiten und zur Kündigung aufgenommen, aber auch Regelungen zur Aus- und Weiterbildung. Das Personalreglement eignet sich überdies hervorragend, um die Unternehmenskultur – Verhaltensprinzipien und Werte – festzuhalten. Das können zum Beispiel Kleidervorschriften sein oder das Verhalten untereinander und mit Kunden, aber auch der Umgang mit Mobbing oder sexueller Belästigung. Auch Datenschutz und die private Nutzung von Telefon, E-Mail, Internet oder Social Media können hier definiert werden.

Damit ein Personalreglement gilt, muss es im Arbeitsvertrag ausdrücklich eingeschlossen und für den Mitarbeitenden zugänglich sein. Das Personalreglement ist damit Teil des Arbeitsvertrags und darf nicht beliebig angepasst werden; hierfür ist die schriftliche Zustimmung jedes einzelnen Mitarbeiters nötig. Da für ein Personalreglement grundsätzlich Vertragsfreiheit gilt, kann der Inhalt frei geregelt werden; zwingende gesetzliche Bestimmungen müssen jedoch beachtet werden.
 

Gesetzliche Leitplanken

Die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Arbeitsgesetzes gelten auch für flexible Arbeitszeitmodelle. So darf pro Woche nicht mehr als 45 bzw. 50 Stunden (je nach Betrieb) gearbeitet werden. Wird die Höchstarbeitszeit überschritten, leistet der Arbeitnehmer keine Überstunden, sondern Überzeit.

Das Arbeitsgesetz soll nun den modernen Gegebenheiten angepasst werden. Der Entwurf zur Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz will die Pa.Iv. Graber 16.414, Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle, umsetzen. Der Vorentwurf zur Pa.Iv. sah im Wesentlichen vor, dass Arbeitnehmende mit Vorgesetztenfunktion sowie Fachpersonen, die über wesentliche Entscheidbefugnisse in ihrem Fachgebiet verfügen, nach einem Jahresarbeitszeitmodell arbeiten können; dies sofern sie bei ihrer Arbeit eine grosse Autonomie geniessen und ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber festsetzen können. 

TREUHAND|SUISSE setzt sich dezidiert für ein modernes, praktikables und den Bedürfnissen der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden entsprechendes Recht ein, das den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung trägt und hat sowohl die Pa.Iv. Graber als auch den in der WAK-S behandelten Kompromiss unterstützt und an den verschiedenen Vernehmlassungen zu diesem Thema teilgenommen.
 

Arbeitszeiterfassung

Arbeitgeber sind verpflichtet, die geleisteten Stunden der Mitarbeitenden inklusive der Ausgleichszeiten, Überstunden und Pausen von mehr als einer halben Stunde zu erfassen bzw. durch die Mitarbeitenden erfassen zu lassen, und zwar so, dass er den Behörden detailliert darüber Auskunft geben kann.

Download von der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO: Umfassende Informationen zur Arbeitszeiterfassung und zu den Ausnahmen sowie Hilfsmittel.
 

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