Revision des Aktienrechts (Teil 2): Neuerungen im Bereich der Generalversammlung und der Mitgliedschaftsrechte von Aktionären
Zentralverband
Am 1. Januar 2023 wird das neue Aktienrecht (Änderung des Obligationenrechts) in Kraft treten. Die Aktienrechtsrevision bringt Änderungen bei den Gründungs- und Kapitalvorschriften Daneben modernisiert das neue Recht die Bestimmungen zur Generalversammlung, stärkt die Aktionärsrechte und erlaubt ausdrücklich die Einführung einer statutarischen Schiedsklausel. Lesen Sie unseren neuen Blogbeitrag dazu.