GwG-Revision: Was sich für Treuhandmandate ab Oktober 2026 ändert
Zentralverband
Ab 1. Oktober 2026 erweitert das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) den Kreis der erfassten Tätigkeiten. Neu können bestimmte Beratungsleistungen von Treuhänderinnen und Treuhändern Pflichten auslösen – auch ohne Zugriff auf Kundengelder. Dieser Beitrag zeigt, welche Mandate besonders aufmerksam zu prüfen sind, welche Ausnahmen gelten und wie sich Treuhandunternehmen rechtzeitig organisieren.