57. Mitgliederversammlung Sektion Zentralschweiz
Die Mitgliederversammlung per Postweg
TREUHAND|SUISSE hat die Mitgliederversammlung ausnahmsweise nicht physisch, sondern auf schriftlichem Weg durchgeführt.
Alles war organisiert, täglich gingen neue Anmeldungen ein. Dann kam im Frühling der Lockdown. Einige Wochen haben wir gehofft auf eine rasche Verbesserung der Situation. Doch wie viele Veranstalter mussten auch wir erkennen, dass dies Wunschdenken bleibt. Aufgrund der Coronavirus-Situation hatte der Bundesrat in einer Verordnung vom 16. März 2020 erlassen, dass die Versammlungsteilnehmer ihre Rechte auf schriftlichem Weg ausüben können. Dies kann ungeachtet der bestehenden Statuten erfolgen. Aus diesem Grund hat TREUHAND|SUISSE im Juni entschieden, die Mitgliederversammlung ausnahmsweise nicht physisch, sondern auf schriftlichem Weg durchzuführen. Eine gute Entscheidung, wenn man die aktuelle Situation betrachtet. Trotzdem bedauern wir das sehr. Gerne hätten wir Sie in Luzern begrüsst und mit Ihnen einen interessanten Tag im Kreis unserer Berufskollegen/-kolleginnen genossen.