Sozialversicherungen 2024
Zentralverband
Der erste Teil der AHV-Reform (AHV 21) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Er erleichtert zum Beispiel einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Der Beitrag fasst die damit verbundenen Änderungen sowie eine Auswahl von weiteren Neuerungen zusammen.