Aktienrechtsrevision Blog Hero Klein

Revision des Aktienrechts (Teil 1): Neuerungen im Bereich der Gründungs- und Kapitalvorschriften

Zentralverband

Am 1. Januar 2023 wird nach einem langjährigen, politischen Prozess das neue Aktienrecht (Änderung des Obligationenrechts) in Kraft treten. Neben Klarstellungen und administrativen Erleichterungen bezweckt die Aktienrechtsrevision unter anderem die Gründungs- und Kapitalvorschriften flexibler zu gestalten und ans Rechnungslegungsrecht anzugleichen.